Kundenrechte

 

Zustieg am Taxistand

 

Sie haben am Halteplatz grundsätzlich die freie Wahl. Zwar wartet das erste Taxi am längsten auf einen Kunden, aber Ihr Wunsch ist entscheidend. Sollte Ihnen ein anderes Fahrzeug geeigneter erscheinen, können Sie problemlos auch dort einsteigen. Jedes Taxi am Stand muss sie transportieren. Ebenso obliegt Ihnen die Wahl des Sitzplatzes, sofern nicht höhere Gewalt (Corona-Pandemie) dem entgegensteht.

 

Fahrtbeginn

 

Der Fahrer muss die von Ihnen gewünschte Fahrtstrecke nehmen. Sofern hier keine Präferenz erfolgt, ist er dazu verpflichtet, den kürzesten Weg zum Ziel zu fahren. Häufig werden Ihnen auch Optionen angeboten, zwischen denen Sie wählen können. Bei Fahrten im Pflichtfahrgebiet der Stadt Wolfsburg muss aufgrund der Tarifpflicht zudem der geeichte Taxameter eingeschaltet werden. Lediglich bei Fahrten außerhalb dieses Gebiets können Sie den Fahrpreis frei mit dem Fahrer vereinbaren.

 

Während der Fahrt

 

Das Autoradio darf nur eingeschaltet werden, wenn alle Fahrgäste damit einverstanden sind. Es ist in jedem Fall aber so leise zu stellen, dass die Fahrgäste nicht belästigt werden. Rauchen ist im Taxi sowohl für den Fahrer als auch den Fahrgast verboten. Gleichermaßen gilt für den Fahrgast und seit 2014 auch für den Fahrer die Gurtpflicht.

 

Nach der Fahrt

 

Auf Wunsch muss Ihnen am Ende der Fahrt eine Quittung ausgestellt werden, welche Fahrtstrecke und Kennzeichen des Taxis enthält. Dies erfolgt bei uns durch Ausdruck eines Belegs, auf den bei Bedarf die Fahrtstrecke eingetragen wird. Der Fahrpreis muss dem Taxameterpreis bzw. bei Auswärtsfahrten dem vereinbarten Festpreis entsprechen. Zuschläge gibt es außer dem Großraumtarif (25 % Aufpreis ab 5 Personen) in Wolfsburg nicht. Bitte beachten Sie hier den Wolfsburger Taxitarif